Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

I. Allgemeines - Geltungsbereich
1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden; einer ausdrücklichen Bezugnahme für künftige Geschäfte mit dem Kunden bedarf es nicht.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil dieses Vertrages, auch soweit einzelne Regelungen in unseren Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind.
3. Die Daten unserer Kunden werden gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur Erledigung eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs notwendig ist und das Einverständnis nicht widerrufen wird.
4. Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB und Privatkunden. Sofern der Kunde Verbraucher ist, bleiben die nach dem Recht des Staates, in welchem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, zum Schutz des Verbrauchers anzuwendenden gesetzlichen Regelungen und Rechte, von welchen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, von dieser Vereinbarung unberührt.
5. Vereinbarungen, die von diesen Geschäftsbedingungen abweichen, insbesondere verbindliche Zusagen bedürfen der Schriftform.
II. Kontaktaufnahme
Vital Konzepte UG (hb)
Obere-Lehr-Str. 18/1
USt.-Id-Nr. DE-252979825
Telefon: 0 77 28 – 64 666 08 - E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! - Telefax: 0 77 28 – 64 666 36
Nutzen Sie bitte unser Bestellformular, vergessen Sie nicht Ihre Kunden-/Identnummer (falls vorhanden) anzugeben.
III. Angebot und Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Angaben (Abbildungen, Maße, Gewichte etc.) in Prospekten, dem Angebot beigefügten Unterlagen oder Internetpräsentationen stellen keine vertraglich vereinbarte Beschaffenheit oder Garantie dar, es sei denn die Beschaffenheit wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart oder garantiert. Technische Änderungen und/oder Änderung in Form/Farbe und/oder Gewicht, bleiben daher im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten ebenso bleiben Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten.
2. Mit der Bestellung der Ware, gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Kunde erklärt sich in seiner Bestellung mit der Einbeziehung unserer Geschäftsbedingungen einverstanden. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Angebotes anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch eine Auftragsbestätigung in Textform oder durch Auslieferung der Ware.
3. Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung und Verfügbarkeit der Ware. Ansprüche hierwegen sind ausgeschlossen. Etwas anderes gilt, wenn wir es unterlassen haben, ein kongruentes Deckungsgeschäft mit unseren Zulieferern abzuschließen.
4. Bei Schreib- und Rechenfehlern in der Auftragsbestätigung sind wir zum Rücktritt berechtigt. Ansprüche des Kunden hierwegen sind ausgeschlossen.
IV. Preise, Lieferung und Gefahrübergang
1. Der Kunde hat den in der Auftragsbestätigung/Rechnung angegebenen Preis rein netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
2. Wir behalten uns vor, den Preis im selben Umfang zu erhöhen, in dem sich unser Einkaufspreis nach Abschluss des Vertrages erhöht hat.
3. Verpackungs- und Versandkosten trägt der Kunde. Bei Versendung in Länder außerhalb der EU ist der Kunde für die ordnungsgemäße Einfuhrverzollung auf seine Kosten verantwortlich. Für die Erstellung von Exportpapieren berechnen wir eine Pauschale.
4. Wir liefern nur gegen SEPA-Lastschrift, Vorauskasse, paypal oder Nachnahme per Post, Paketdienst oder Spedition. Wenn kein Zahlungswunsch angegeben ist, liefern wir per Nachnahme. Die Kosten der Nachnahme hat der Kunde zu tragen.
5. Der Versand der Ware erfolgt erst nach Zahlungseingang.
6. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise ein Liefertermin verbindlich schriftlich zugesagt wurde.
7. Ist eine Lieferfrist nicht verbindlich vereinbart, kann der Kunde nach Ablauf von 2 Wochen, beginnend mit Ablauf der unverbindlichen Lieferfrist oder des Termins eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Erst mit Ablauf dieser Frist kommen wir in Verzug.
8. Die Lieferzeit verlängert sich ohne Weiteres um die Dauer der Einwirkung der höheren Gewalt zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Der höheren Gewalt stehen unvorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Umstände gleich, welche uns die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen. Beispiele dafür sind Lieferverzögerungen bei den vorgesehenen Vorlieferanten, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Rohmaterial- oder Energiemangel, wesentliche Betriebsstörungen etwa durch Zerstörung des Betriebs im Ganzen oder wichtiger Abteilungen oder durch den Ausfall unentbehrlicher Fertigungsanlagen, gravierende Transportstörungen z.B. durch Straßenblockaden, Arbeitskampf im Transportgewerbe, Energiemangel, Fahrverbote. Dauern diese Umstände mehr als vier Monate an, so haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Auf Verlangen des Kunden werden wir erklären, ob wir innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist noch liefern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Kunden hierwegen sind ausgeschlossen. Ist die Verzögerung dem Kunden unzumutbar, kann er nach unserer vorherigen Anhörung unverzüglich schriftlich seinen Rücktritt erklären.
9. Erfüllungsort ist Niedereschach, Versand und Transport erfolgen auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch in Fällen, in denen wir ausnahmsweise die Kosten der Lieferung übernehmen. Die Gefahr geht auch bei Teillieferungen auf den Kunden über, sobald die Ware zum Versand gegeben wurde, bei Abholung durch den Kunden oder einem von diesem beauftragten Dritten mit Bereitstellung der Ware und Benachrichtigung des Kunden. Verzögert sich die Versendung oder Bereitstellung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Erfüllungsbereitschaft über. Der Kunde trägt die Kosten der Lagerung.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Begleichung aller gegen den Kunden ausstehenden Forderungen aus laufenden Geschäftsbeziehungen in unserem Eigentum.
2. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern. Dies gilt nicht, wenn er sich im Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. Er darf die Ware weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Die Veräußerung der Vorbehaltsware in das Ausland ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung unsererseits zulässig. Er tritt uns bereits jetzt alle Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten, Sicherheiten und Eigentumsvorbehalten ab. Der Kunde räumt uns das Recht ein, Auskunft über seine Abnehmer und Offenlegung der Abtretung zu verlangen. Der Kunde hat die zur Durchsetzung der Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern geeignet sind. Werden die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltswaren in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt der Kunde uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch aus dem jeweiligen bzw. dem anerkannten Saldo ab und zwar in der Höhe, in der darin die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware enthalten sind. Wird die Ware zusammen mit anderen zu einem Gesamtpreis veräußert, so erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Erhält der Kunde für die Vorbehaltsware einen Scheck oder Wechsel, so übereignet der Kunde diesen schon jetzt an uns bis zur Tilgung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung und verwahrt ihn für uns.
3. Übersteigt der Wert der Vorbehaltsware zusammen mit den uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir zur Freigabe verpflichtet, falls dies der Kunde verlangt.
4. Der Kunde hat uns auf schnellstem Wege in Kenntnis zu setzen und zu widersprechen, wenn die Vorbehaltsware oder andere Gegenstände, an denen uns ein Recht zusteht, von Dritten gepfändet oder sonst beeinträchtigt werden. Der Anzeige sind die notwendigen Unterlagen beizufügen. Die Kosten für solche Vorfälle trägt der Kunde.
VI. Gewährleistung und Rügepflicht
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel hin sorgfältig zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich bei uns anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel hat der Kunde innerhalb von 7 Tagen nach Kenntniserlangung anzuzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Den Kunden trifft die volle Beweislast hinsichtlich des Vorhandenseins eines Mangels, dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung und für die Rechtzeitigkeit der Rüge.
2. Ist die Ware mangelhaft, so erfolgt nach unserer Wahl eine Neulieferung oder eine Nachbesserung. Hierfür hat der Kunde die Ware gegebenenfalls an uns oder soweit wir dies Verlangen an den Hersteller zurückzusenden. Die Kosten für den Versand tragen wir.
3. Angaben zur Funktion und Anwendung von Neu- und Gebrauchtware oder sonstige technische Auskünfte erteilen wir nach bestem Gewissen und aufgrund vorhandener Erfahrungen. Diese Angaben stellen jedoch grundsätzlich keine Beschaffenheitsgarantie für die Ware dar.
4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, soweit er uns eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat. Gesetzliche Vorschriften, bei denen eine Nachfrist entbehrlich ist, bleiben hiervon unberührt. Der Kunde ist aber nicht berechtigt, wegen eines unbedeutenden Mangels vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann er nur Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
Tritt der Kunde vom Kaufvertrag zurück, so haftet er bezüglich Untergang, Verschlechterung und nicht gezogene Nutzungen der Ware auch für leicht fahrlässiges Verhalten und nicht nur auf eigenübliche Sorgfalt. Wählt der Kunde wegen eines Sach- oder Rechtsmangels nach gescheiterter Nacherfüllung Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz wegen des Mangels, verbleibt die Ware beim Kunden, soweit ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich dann auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Lieferung. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig herbeigeführt haben.
5. Für alle sonstigen Ansprüche im Zusammenhang dieses Vertrages haften wir nach Ziff. 6.
6. Die Gewährleistungsansprüche gegen uns verjähren spätestens 1 Jahr nach Ablieferung der Ware beim Kunden oder dem von diesem benannten Ablieferungsort. Dies gilt nicht für Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben oder wenn es sich um eine Lieferkette handelt, an deren Ende ein Verbraucher steht.
7. Gewährleistungsansprüche hinsichtlich gebrauchter Waren sind ausgeschlossen.
8. Ansprüche wegen Arglist oder wegen ausdrücklicher Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich verpflichtet, eine mangelfreie Montageanleitung zu liefern. Und dies auch nur dann, wenn die Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
VII. Haftungsbeschränkung
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens, sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Von diesen Bedingungen abweichende oder diese Bedingungen ergänzende Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Aufhebung des hier vereinbarten Schriftformerfordernisses bedarf ihrerseits der Schriftform.
2. Wir werden sämtliche datenschutzrechtlichen Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Teledienstdatenschutzgesetzes, beachten. Die Daten unserer Kunden werden, soweit dies im ordentlichen Geschäftsgang notwendig ist, gespeichert.
3. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so ist sie durch diejenige zu ersetzen, die dem Parteiwillen am nächsten kommt.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung der Bestimmungen des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen, dies gilt auch für deren Nachfolgeregelungen.
5. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis oder damit zusammenhängend ist Sitz der Firma in Niedereschach. Gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

AGB-010092016 Niedereschach

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